Was ist ein Vermittlungsgutschein und wie kann ich ihn bekommen?
Mit einem Vermittlungsgutschein können Sie mit Unterstützung der Arbeitsagentur oder Arge einen oder mehrere private Arbeitsvermittler beauftragen, Sie bei Ihrer Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen. Der Vermittlungsgutschein hat einen Wert von 2000 € und wird in Teilbeträgen an den Arbeitsvermittler ausgezahlt, wenn Ihnen durch seine Tätigkeit ein Arbeitsplatz vermittelt wurde. Er gilt immer 3 Monate und kann kurz vor Ablauf erneut beantragt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins ist in der Regel der Bezug von ALG1 oder Hartz4. Als Empfänger von ALG1 haben Sie einen Rechtsanspruch, als Hartz4-Empfänger ist die Ausstellung Ermessenssache, wird aber üblicherweise vorgenommen. Sie können ihn bei Ihrer Arbeitsagentur oder Arge auch ohne Termin telefonisch, per Fax oder Mail anfordern. Er wird Ihnen dann zugeschickt. Der private Arbeitsvermittler erhält von Ihnen eine Kopie, das Original bleibt zunächst in Ihrem Besitz und ist erst nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags dem erfolgreichen Arbeitsvermittler auszuhändigen.
Was mache ich, wenn mein Vermittlungsgutschein abgelaufen ist?
Fordern Sie umgehend einen neuen Gutschein an, am besten schon kurz vor Ablauf, damit ich übergangslos weiter für Sie tätig sein kann.
Ich habe bei Ihnen ein interessantes Stellenangebot entdeckt, was soll ich tun?
Wenden Sie sich zunächst telefonisch oder per Mail an mich, wir besprechen dann das weitere Vorgehen.
Ich habe Ihnen Bewerbungsunterlagen mit der Post zugeschickt. Wann bekomme ich sie zurück, wenn Sie kein Stellenangebot für mich finden?
Bewerbungsmappen schicke ich nur zurück, wenn Sie mir eine Briefmarke von z. Zt. 1,45 € beigelegt haben.
Wie sieht ein Vermittlungsvertrag aus und wie kann ich ihn kündigen?
Jeder Arbeitsvermittler muss zur Auszahlung des Vermittlungsgutscheins mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag abschließen, die Form ist individuell verschieden. Das von mir verwendete Vertragsformular „Vermittlungsauftrag“ enthält Fragen zu Ihrer persönlichen Situation, zu Ihren Fähigkeiten sowie Fragen zu Ihren beruflichen Vorstellungen. Mit der Unterzeichnung des „Vermittlungsauftrags“ kommt der Vermittlungsvertrag zustande. Sie beauftragen Sie mich mit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Ohne Vermittlungsauftrag kann ich für Sie nicht tätig werden, ich nehme Ihre Unterlagen aus meiner Kartei.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Ihre Daten werden nur für Zwecke der Vermittlung verwendet. Nach einer erfolgreichen Vermittlung werden Ihre persönlichen Unterlagen automatisch gelöscht, Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Wenn Sie meinen Service nicht länger in Anspruch nehmen möchten, z. B. weil Sie selbst eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, geben Sie mir bitte eine kurze Nachricht, damit Ihre Bewerbungsunterlagen gelöscht werden können. Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings die Aufbewahrung des Vermittlungsvertrages für 3 Jahre.
Wie lange dauert eine Vermittlung?
Die Zeitdauer für eine Vermittlung variiert und wird vorrangig von Ihren Qualifikationen und der aktuellen Arbeitsmarktlage bestimmt.
Kann ich mich bei Ihnen auch ohne Vermittlungsgutschein um eine Arbeitsstelle bewerben?
Es gibt Stellenangebote, für die ich kostenfrei nur Bewerber mit Vermittlungsgutschein berücksichtigen kann. Näheres erfahren Sie auf Anfrage. Vielleicht steht Ihnen auch ein Vermittlungsgutschein zu, aber Ihr Sachbearbeiter der Arbeitsagentur oder Arge hat Sie noch nicht darauf hingewiesen. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich berate Sie gerne.
Kann ich mich spontan in Ihrem Büro vorstellen und meine Bewerbungsunterlagen einreichen?
Bitte wenden Sie sich zunächst ausschließlich per Telefon, Mail oder Fax an mich. Zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise werde ich Sie zu einem Informationsgespräch einladen.